Informationen zum Coronavirus/ COVID-19

Corona Update 29.05.2020

Liebe Gäste, wir haben wieder geöffnet.

Der Badesee ist bis 10 Personen mit einem Mindestabstand von 2 Metern geöffnet.

Auch die Sanitärhäuser sind wieder geöffnet.

Bitte beachten: FKK ist aktuell nur auf den eigenen Parzellen möglich, der Aufenthalt für Tagesgäste ist nur mit Badehose/Bikini möglich.

Wir freuen uns auf euren Besuch!

Bis Bald

Bleibt Gesund!


Corona Update 07.05.2020 – Öffnung ab dem 18.05.2020 – wichtige Informationen

Bitte hier weiterlesen.


Corona Update 06.05.2020 Dauermieter

Bitte hier weiterlesen.


CORONA Update 29.04.2020

Dauermieter:

„Aktuell ist der Betrieb von Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen bis zum 10. Mai 2020 für den Publikumsverkehr untersagt. »

Dies gilt auch für Dauercamper, die keinen Erstwohnsitz auf dem Platz angemeldet haben.

Der Zutritt für notwendige Arbeiten – etwa zur Pflege und Reparatur oder zur Gartenarbeit – ist ab sofort erlaubt.

Dabei sind der zeitliche Umfang möglichst zu begrenzen und die generellen Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten.

Ihr könnt ab sofort von Montag bis Samstag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter Einhaltung der Corona-Regeln eure Parzelle besuchen.

Sonntags und Feiertags ist der Besuch weiterhin nicht erlaubt.

Übernachtungen sind untersagt!

Es gilt weiterhin:

– Keine Zusammenkünfte auf der Parzelle – Besuche untereinander sind zu unterlassen!

– Sanitärhäuser sind gesperrt, somit besteht keine Dusch oder Toilettenmöglichkeit.

– Alle öffentliche Bereiche, wie See, Sportanlagen, Sauna, Glashaus, Spielplatz, etc. sind ebenfalls weiterhin gesperrt.

Bitte bei Ankunft an der Klingel vom Tor anmelden, erst dann einfahren, auch wenn das Tor geöffnet ist!

Bei Ausfahrt vom Park bitte ebenfalls an der Klingel vom Tor abmelden.

Danke für eure Unterstützung und euer Verständnis!


Update Neuenburg 20.03.2020

Allgemeinverfügung der Stadt Neuenburg am Rhein über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte

zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2; Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz

Nach § 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit § 1 Absatz 6 der Verordnung des Sozialministerium über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetzes, § 35 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), §§ 49 ff. 1 Polizeigesetz (PolG) erlässt die Stadt Neuenburg am Rhein folgende Allgemeinverfügung:

Allgemeinverfügung der Stadt Neuenburg am Rhein 20.03.2020 zum Download als PDF

Hier der Link zur Seite der Stadt Neuenburg: https://www.neuenburg.de/531379_535912_2638655_4085837_4085824.html


Corona COVID19 Wichtige Informationen

Update Neuenburg 17.03.2020

Dauercamper / Festmieter

Abzusehen ist das wir in den nächsten Tagen unsere Sanitärhäuser nach Auflage des Gesundheitsamtes schließen müssen.

Aufgrund der Vereinbarungen der Bundesregierung mit den Bundesländern müssen wir:

– Unsere Fest/Dauermieter mit angemeldetem 2.ten Wohnsitz die einen Wohnwagen, Mobilheim, Wohnmobil, oder Zelt haben, auffordern den Ferienpark zu verlassen.

Fest/Dauermieter mit angemeldetem 2.ten Wohnsitz, die ein festes Ferienhaus, angeschlossen an die Kanalisation, mit eigener Warmwasserversorgung haben, bitten wir alle Vorbereitungen zu erledigen, um den Ferienpark ggf. kurzfristig zu verlassen.

Sobald sich Änderungen ergeben, werden wir euch sofort über Facebook und Webseite Informieren.

Rückfragen bitte ausschließlich an Maik 0151 – 254 98 259 (aus dem Ausland 0049 151 254 98 259)


Update Neuenburg 14.03.2020 13.00Uhr

Informationen zu Corona COVID-19

Wichtige Informationen, bitte beachten:

Touristen / Campinggäste / Tagesgäste

Rein vorsorglich, auch um die Verbreitung des Virus einzudämmen, ist der der Ferienpark der Naturisten GmbH ab Montag den 16.03.2020 für Touristen geschlossen.

Alle zum jetzigen Zeitpunkt reservierten Plätze können anreisen.

Dauergäste:

Für unsere Dauergäste ist der Park weiterhin geöffnet. Hier gelten aktuell bis auf weiteres keine Einschränkungen.

Bitte beachten Sie aber dennoch die Empfehlungen wenn Sie sich zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Sobald sich eine Entspannung der Lage abzeichnet, werden wir den Park auch für unsere Feriengäste wieder freigeben.

Bitte bleibt alle Gesund. Wir wünschen euch das allerbeste und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen.

Verhaltensinformationen vom BVCD zur Verfügung gestellt: https://www.bvcd.de/fileadmin/bvcd/Newsletter_CP/Gaestebelehrung_Coronavirus.pdf

Wir verweisen auf folgende ständig aktualisierte Website von:

Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/chinasicherheit/200466

WHO (Englisch): https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019

Dort finden Sie Links zu einer aktuellen Übersicht der Risikogebiete und zu den zuständigen Behörden.


Stand 13.03.2020

Informationen zu Corona COVID-19

Wir möchten Sie auf folgende Informationen Aufmerksam machen:

Bitte beachten:

Aktuell können Sie nur nach vorheriger Anmeldung, telefonisch oder per Email bei uns anreisen.

Verhaltensinformationen vom BVCD zur verfügung gestellt: Hier klicken

Selbstverständlich haben auch wir einige Vorkehrungen getroffen, um Sie und uns zu schützen.

An den Sanitäreinrichtungen haben wir Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Nutzungshinweise hängen auch aus!

Wir halten uns an die Anweisungen der örtlichen Gesundheitsämter.

Auch eine Schließung des Ferienparks ist nicht ausgeschlossen, um die Ausbreitung des Virus einzuschränken.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat die französische Region Grand Est auf die Liste der Risikogebiete gesetzt.

Zu dieser Region gehören die französischen Departements Ardennes, Aube, Bas-Rhin, Haute-Marne, Haut-Rhin, Marne, Meurthe-et-Moselle, Meuse, Moselle und Vosges.

Wenn Sie in den letzten 14 Tagen in einem der ausgewiesenen Risikogebiete, oder in einem anderen bekannten Risikogebiet waren, dürfen Sie erst 14 Tage nach Ihrer Rückkehr unseren Ferienpark wieder besuchen.

Sollte das Robert-Koch-Institut weitere Regionen zu Risikogebieten erklären, gilt diese Regelung analog.

– Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt unseren Ferienpark Besuchen.

– Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.

– Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.

– Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.

Wir verweisen auf folgende ständig aktualisierte Website von:

Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Auswärtiges Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/chinasicherheit/200466

WHO (Englisch): https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019

Dort finden Sie Links zu einer aktuellen Übersicht der Risikogebiete und zu den zuständigen Behörden.